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Planungsingenieure Versorgungstechnik PIV
Inhaber: Dipl.-Ing. D.Herda GbR
Augustin-Röschstr 23, 

80935 München
 

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Die PIV GbR freut sich über Ihren Besuch auf der Website www.piv-web.de sowie über Ihr Interesse an den von uns angebotenen Inhalten und Informationen. Unser Internetangebot wird mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, ständig erweitert und aktualisiert. Trotzdem können wir für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen leider nicht garantieren. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Copyright

Alle Informationen, Texte, Bilder und Grafiken sowie deren Anordnung auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsvorbehalte greifen, Eigentum der PIV. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet oder verändert werden.

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©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeines
 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit PIV,  (im folgenden als die Firma PIV bezeichnet).

1) Geltungsbereich
 Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

2) Kostenvoranschläge
 Kostenvoranschläge werden nur auf Kundenwunsch erstellt und sind kostenpflichtig.

 3) Angebote
 Diese werden nur schriftlich oder per Fax oder Email erteilt. Die Angebotsgültigkeit ist freibleibend, außer bei anderslautender Vereinbarung.

 4) Bestellungen und Auftragsbestätigungen
 An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleichlautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung oder Lieferung des Auftragnehmers.

 5) Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
 Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

 6) Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
 Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht. (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht.)

 7) Lieferbedingungen.
 Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Firmensitz. Für Zustellungen durch Transportunternehmen werden Frachtkosten der Rechnung zugeschlagen. Für Lieferungen oder Dienstleistungen durch geschultes Personal wird dem Auftraggeber eine der Entfernung entsprechende Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt.

 8) Zahlungsbedingungen
 Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei Lieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Die PIV kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Stunden Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der zurzeit üblichen Bankzinsen berechnet. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers die PIV ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die weitere Ausführung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, sowie Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,90 verrechnet. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, oder dass die Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

 Der Kunde verpflichtet sich die Rechnungen von PIV sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist PIV berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die dadurch entstandenen Kosten und ein eventueller Schadensersatz können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 9) Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.

 10) Haftung und Gewährleistung

 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ür leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen, für welche er nur als Händler auftritt bzw. die er im Auftrag des Kunden installiert.

 Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren.

 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.

 11) Dienstleistungsbeschreibung
 Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PIV an. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die entstehende Schadens durch fehlerhafter Bedinung des Softwaresystems, oder Konzeptfehlers seitens PIV ist ausgeschlossen.

 12). Vertragslaufzeit, Kündigung
 Verträge werden für einen Monat abgeschlossen. Wird ein Vertrag nicht bis 14 Tage zum Ende eines Monats gekündigt, so gilt er für einen weiteren Monat als verlängert. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 13). Angebote und Preise
 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.

 14) Datensicherung
 Der Kunde stellt PIV von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Dem Kunden ist bekannt, daß aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. PIV haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

 15) Sonstiges
 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

 Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht

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